Was Wohngeld ist und was nicht
Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem Einkommen als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird weder zurückgezahlt noch verzinst. Als Mietzuschuss gibt es den Zuschuss für Mieter, als Lastenzuschuss für Eigentümer, die im eigenen Haus wohnen.
Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Stadt oder des Landkreises. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete, deshalb gibt es keine pauschale Summe.
Ob Sie Wohngeld bekommen, prüft die Behörde anhand Ihrer Unterlagen. Planen Sie für den Antrag genug Zeit ein, denn Bearbeitungszeiten können je nach Gemeinde lang sein, und stellen Sie den Antrag am besten sofort, weil Wohngeld in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird.
Die Höhe hängt zusätzlich vom Mietniveau der Gemeinde ab. In teuren Städten wird ein höherer Mietanteil berücksichtigt als in günstigeren Regionen. Ein Wohngeldrechner Ihres Bundeslandes oder Ihrer Stadt gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber nicht den Bescheid.
Wohngeld oder Grundsicherungsgeld: eine Entweder-oder-Frage
Wer Grundsicherungsgeld bezieht, hat in der Regel keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld, weil das Jobcenter die Wohnkosten bereits berücksichtigt. Wohngeld kommt vor allem für Haushalte in Frage, die ihren übrigen Lebensunterhalt selbst decken.
Bei Arbeitslosengeld I kann ein Wohngeldanspruch bestehen, wenn das Einkommen niedrig ist. Eine Beratung durch die Wohngeldbehörde klärt, welche Leistung günstiger ist.
Wer von Wohngeld auf Grundsicherungsgeld wechselt oder umgekehrt, sollte die Behörden darüber informieren. Gleichzeitige Zahlungen können zu Rückforderungen führen. Klären Sie den Wechsel frühzeitig und bewahren Sie alle Bescheide auf.
Wie Banken Wohngeld beurteilen
Für Banken zählt, was dauerhaft und verlässlich eingeht. Wohngeld ist befristet, meist für einen Bewilligungszeitraum, und hängt von Einkommen und Miete ab. Es mindert Ihre Ausgaben, erhöht aber keine Kreditrate.
Manche Kreditgeber berücksichtigen es nur als Teil der Haushaltsrechnung. Fragen Sie vor der Anfrage nach, welche Nachweise gewünscht werden, damit Sie keine unnötigen Anfragen auslösen.
Ein Kreditgeber kann außerdem fragen, ob Wohngeld bereits bewilligt ist oder nur beantragt wurde. Ein Antrag ohne Bescheid zählt kaum, weil der Ausgang noch offen ist. Warten Sie daher mit der Kreditanfrage, bis der Bescheid vorliegt.
- Bewilligungsbescheid der Wohngeldbehörde
- Mietvertrag und aktuelle Mietzahlungen
- Nachweise über weitere Einnahmen im Haushalt
- Übersicht bestehender Kredite und Verpflichtungen
Zuerst das Budget ordnen
Bevor Sie Geld leihen, lohnt eine Haushaltsrechnung: Miete nach Abzug des Zuschusses, Nebenkosten, Strom, Versicherungen, Mobilität und Lebensmittel. Was dann bleibt, ist der Spielraum für eine Rate.
Wenn sich der Spielraum als sehr klein erweist, ist die Frage nicht, wo es den billigsten Kredit gibt, sondern ob sich der Bedarf anders decken lässt.
Prüfen Sie auch, ob Sie weitere Leistungen beanspruchen können, etwa einen Kinderzuschlag oder Hilfen der Kommune. Die Beratungsstelle der Wohngeldbehörde oder des Sozialamts weiß, welche Ansprüche sich ergänzen.
Streichen Sie, wo es möglich ist, Verträge, die Sie nicht nutzen, und vergleichen Sie Tarife für Strom und Internet. Jeder gesparte Betrag schafft Spielraum, ohne dass Sie Schulden machen müssen.
Wenn die Miete das eigentliche Problem ist
Gerät die Miete in Rückstand, sollten Sie schnell mit dem Vermieter sprechen und sich beraten lassen. Ein neuer Kredit zur Begleichung alter Schulden verschiebt das Problem oft nur und macht es teurer.
Kommunale Stellen und Wohlfahrtsverbände helfen bei drohendem Wohnungsverlust. Sie kennen die Möglichkeiten vor Ort besser als jeder Online-Vergleich.
Gesprächsbereitschaft zahlt sich aus: Viele Vermieter akzeptieren Ratenzahlungen, wenn sie früh davon erfahren. Halten Sie jede Absprache schriftlich fest.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Eine Person mit Arbeitslosengeld I und Wohngeld braucht ein gebrauchtes Fahrrad für den Arbeitsweg. Ein kleines, kurzes Darlehen kann hier vertretbar sein, solange die Rate klar unter dem Spielraum der Haushaltsrechnung liegt.
Ein Ratenkredit für eine große Anschaffung mit mehrjähriger Laufzeit wäre dagegen riskant, weil sich Wohngeld und Leistungen schon bei kleinen Änderungen im Einkommen verschieben können.
Im zweiten Schritt lässt sich prüfen, ob Verwandte aushelfen können. Ein kleiner Betrag aus der Familie, mit klarer Rückzahlungsabrede, ist meist günstiger als ein Bankkredit.
Unseriöse Angebote erkennen
Werbung für „Kredit mit Wohngeld ohne Schufa“ führt häufig zu Vermittlern, die Gebühren kassieren. Eine Zahlung vor Auszahlung ist ein Warnsignal.
Vergleichen Sie immer den effektiven Jahreszins, lesen Sie den Vertrag in Ruhe und nutzen Sie das Widerrufsrecht für Verbraucherkredite innerhalb der gesetzlichen Frist.
Schritt für Schritt vom Antrag zur Entscheidung
Sammeln Sie Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder und Kontoauszüge. Stellen Sie den Antrag auf Wohngeld, bevor Sie über einen Kredit nachdenken, denn der Zuschuss verändert Ihr Budget.
Berechnen Sie danach neu, was monatlich übrig bleibt. Erst mit dieser Zahl können Sie beurteilen, ob eine Rate tragbar ist und welche Laufzeit zu Ihrer Lage passt.
Häufige Fragen
Zählt Wohngeld als Einkommen für einen Kredit?
Das entscheidet die Bank. Manche rechnen es in die Haushaltsrechnung ein, andere nicht. Da es befristet ist und von Miete und Einkommen abhängt, bildet es selten allein die Grundlage für eine Zusage. Fragen Sie vorab, welche Nachweise gebraucht werden.
Kann ich Wohngeld und Grundsicherungsgeld zugleich bekommen?
In der Regel nicht, weil Wohnkosten im Grundsicherungsgeld bereits berücksichtigt werden. Welche Leistung in Ihrer Situation in Frage kommt, klären Wohngeldbehörde und Jobcenter. Lassen Sie sich die Auskunft am besten schriftlich bestätigen.
Wo beantrage ich Wohngeld?
Bei der Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises. Viele Behörden bieten Formulare und Online-Anträge an. Fragen Sie nach den erforderlichen Unterlagen, damit Ihr Antrag vollständig ist und zügig bearbeitet werden kann.
Was tun, wenn ich Mietschulden habe?
Sprechen Sie sofort mit dem Vermieter und einer Beratungsstelle. Kündigungsfristen sind kurz. Beratungsstellen und kommunale Fachstellen kennen Wege, die Wohnung zu sichern, und helfen bei Anträgen auf Unterstützung.
Hilfreiche Stellen und Links
- Sparkasse – RatenkreditRatenkredit mit Laufzeiten von 12 bis 120 Monaten, online oder in der Filiale beantragbar.
- Volksbanken Raiffeisenbanken – KleinkreditKleinkredit online, telefonisch oder bei der örtlichen Volksbank Raiffeisenbank abschließbar.
Links zu Drittorganisationen ohne geschäftliche Verbindung zu dieser Website. Prüfen Sie die Bedingungen immer direkt dort.