Aus dem Bürgergeld wurde das Grundsicherungsgeld
Nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst; die Änderungen gelten seit dem 1. Juli 2026. Die Bezeichnung Bürgergeld taucht an manchen Stellen noch auf, bisherige Bescheide bleiben inhaltlich gültig.
Die Leistung richtet sich an Menschen, die langfristig arbeitslos sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Einkommen den Lebensunterhalt nicht deckt. Zuständig ist das Jobcenter.
Für den Alltag ändert sich damit vor allem der Name und manche Regeln. Welche Pflichten und Leistungen für Sie gelten, steht in Ihrem Bescheid und in den Informationen des Jobcenters.
Wer erstmals Leistungen beantragt, sollte den Antrag möglichst früh stellen. Die Leistung wird in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, deshalb kann ein Zögern Geld kosten. Das Jobcenter erklärt, welche Unterlagen Sie benötigen.
Warum Banken hier zurückhaltend sind
Das Grundsicherungsgeld soll das Existenzminimum sichern. Die Banken sehen darin deshalb meist keinen Spielraum für Ratenzahlungen, selbst wenn der Betrag regelmäßig kommt. Anträge stoßen häufig auf Ablehnung.
Hinzu kommt: Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, muss Einkommen und Vermögen offenlegen. Aufgenommene Kredite können bei der Berechnung eine Rolle spielen, sprechen Sie daher mit dem Jobcenter, bevor Sie etwas unterschreiben.
Banken müssen nach dem Gesetz prüfen, ob ein Kredit zurückgezahlt werden kann. Bei einer Leistung, die zum Leben bestimmt ist, fällt diese Prüfung meist negativ aus. Das ist keine persönliche Wertung, sondern folgt den Risikoregeln der Institute.
Das Jobcenter als erste Anlaufstelle
Bei einem unabweisbaren Bedarf, der nicht anders gedeckt werden kann, sieht das Sozialgesetzbuch II unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen des Jobcenters vor. Das Darlehen wird dann in der Regel in Raten von der laufenden Leistung einbehalten.
Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. Stellen Sie die Anfrage schriftlich oder über die Online-Dienste, begründen Sie den Bedarf und bewahren Sie die Antwort auf. Die Wohnkosten und Heizkosten übernimmt das Jobcenter grundsätzlich im Rahmen der Angemessenheit.
Notieren Sie, was Sie bereits unternommen haben, um den Bedarf anders zu decken. Das Jobcenter fragt in der Regel danach, etwa ob Rücklagen vorhanden sind oder Angehörige helfen können, und die Antwort beeinflusst die Entscheidung.
Zusatzverdienst und Kredit: Wechselwirkung beachten
Wer neben dem Grundsicherungsgeld arbeitet, muss das melden, denn Verdienst wird bis zu bestimmten Grenzen anteilig angerechnet. Eine Kreditrate verringert die Leistung nicht automatisch, sie wird aber nicht zusätzlich vom Jobcenter übernommen.
Eine Rate muss also aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Das ist der Grund, warum gerade hier jede Kreditaufnahme gründlich überlegt sein sollte.
Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, sollte außerdem bedenken, dass Kredite für einzelne Mitglieder den ganzen Haushalt betreffen können. Sprechen Sie offen miteinander, bevor jemand einen Vertrag unterschreibt.
- Melden Sie Änderungen bei Einkommen und Haushalt rechtzeitig.
- Fragen Sie vor einem Kredit im Jobcenter nach den Folgen.
- Heben Sie alle Bescheide und Schriftwechsel auf.
Kostenlose Hilfe statt teurer Kredit
Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie, aber auch kommunale Stellen bieten Schuldnerberatung an, oft kostenlos für Menschen im Leistungsbezug. Die Berater helfen, Forderungen zu ordnen, mit Gläubigern zu verhandeln und ein Pfändungsschutzkonto einzurichten.
Auch Stiftungen und Sozialfonds vor Ort unterstützen manchmal bei einmaligen Notlagen. Fragen Sie bei der Beratungsstelle Ihrer Stadt nach den Möglichkeiten.
Fragen Sie auch nach Härtefallfonds und Sozialfonds in Ihrer Gemeinde oder bei Kirchengemeinden. Diese zahlen oft Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und sind damit eine bessere Lösung als ein verzinster Kredit.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Ein Kühlschrank fällt aus, und eine Familie im Leistungsbezug hat keine Rücklage. Statt eines teuren Ratenkredits zu unterschreiben, kann sie zuerst beim Jobcenter nach einem Darlehen fragen und parallel eine gebrauchte Lösung über Sozialkaufhäuser prüfen.
Ob und wie das Jobcenter hilft, bleibt eine Einzelfallentscheidung. Dokumentieren Sie den Bedarf und notieren Sie, wen Sie gesprochen haben.
Wichtig ist, jede Entscheidung des Jobcenters zu dokumentieren. Bei Ablehnung steht im Bescheid, wie Sie Widerspruch einlegen können; die Frist ist kurz, daher sollten Sie schnell handeln.
Vorsicht vor Angeboten für Leistungsbezieher
Vermittler, die „Kredit trotz Bürgergeld“ oder „Kredit ohne Schufa“ bewerben, verlangen häufig Vorab-Gebühren. Wer dafür bezahlt, verliert Geld, das ohnehin knapp ist, und erhält am Ende keinen Kredit.
Seriöse Anbieter nehmen vor der Auszahlung kein Geld. Im Zweifel fragen Sie die Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatung.
Schritt für Schritt bei einem akuten Geldbedarf
Klären Sie zuerst, ob der Bedarf wirklich unabweisbar ist: Geht es um etwas, das Sie zum Leben brauchen und nicht aufschieben können? Sammeln Sie Belege, etwa einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung.
Wenden Sie sich dann an das Jobcenter und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Ist die Antwort negativ, fragen Sie, ob Sie Widerspruch einlegen können, und lassen Sie sich von einer Sozialberatung unterstützen, bevor Sie einen teuren Kredit unterschreiben.
Häufige Fragen
Gibt es einen Kredit ohne Schufa für Empfänger von Grundsicherungsgeld?
Seriöse Kreditgeber prüfen die Bonität, meist auch über die Schufa. Angebote ohne jede Prüfung sind häufig unseriös oder sehr teuer. Sinnvoller ist es, zuerst das Jobcenter und eine kostenlose Beratungsstelle anzusprechen.
Muss ich dem Jobcenter einen aufgenommenen Kredit melden?
Fragen Sie das Jobcenter, bevor Sie einen Vertrag abschließen, und teilen Sie Änderungen Ihrer Lage rechtzeitig mit. Welche Folgen ein Kredit für Ihre Leistung hat, hängt vom Einzelfall ab und sollte schriftlich geklärt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld hat das Bürgergeld abgelöst, mit Änderungen seit dem 1. Juli 2026. Formulare und Online-Dienste lassen sich weiter nutzen. Details zu Regeln und Pflichten finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wo bekomme ich kostenlose Beratung zu Schulden?
Bei Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der Kommunen. Oft ist eine Terminvereinbarung nötig, und es kann Wartezeiten geben. Das Jobcenter kann auf zuständige Stellen verweisen, wenn Sie danach fragen.
Hilfreiche Stellen und Links
- EthikBank – FAIRbraucherkreditVerbraucherkredit mit festem Zins, Laufzeit 24 bis 84 Monate; Voraussetzungen wie festes Einkommen vorab prüfen.
- Volksbanken Raiffeisenbanken – KleinkreditKleinkredit online, telefonisch oder bei der örtlichen Volksbank Raiffeisenbank abschließbar.
- Bundesagentur für Arbeit – GrundsicherungsgeldInformationen zum Grundsicherungsgeld, Antrag, Pflichten, Wohnkosten und Beratung durch das Jobcenter.
Links zu Drittorganisationen ohne geschäftliche Verbindung zu dieser Website. Prüfen Sie die Bedingungen immer direkt dort.